Firmengruppe Glasbau Schulz
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung
und Garantie
Glas ist zerbrechlich, sogar leicht zerbrechlich in einigen Varianten. Bitte
sehen Sie das bei uns gekaufte Glas bei Übernahme genau an. Wenn Sie
später zu uns kommen und sagen, das Glas oder Glasprodukt war schon beschädigt
oder zerbrochen, dann leisten wir keinen Ersatz. Also bitte bei Abholung oder
Lieferung genau hinsehen. Glas geht auch nicht von allein zu Bruch. Es bedarf
immer irgend einer Energieform, um Glas zu zerstören.
Der so genannte „verborgene Mangel“: „Ich habe den Spiegel an die Wand gelehnt und am nächsten Morgen hatte dieser einen Sprung“, zieht nicht. Derjenige, der aus Versehen gegen den Spiegel getreten ist, hat dies vielleicht nicht einmal bemerkt.
Sollten Sie bei uns Zubehör- oder Bauteile erworben haben, die innerhalb der gesetzlichen Garantiezeit ihre Funktion aufgeben, so geben wir die Herstellergarantie weiter, wir gehen nicht darüber hinaus, Wenn Sie das beanstandete Teil bringen, dann geben wir dieses Teil an den Hersteller weiter und erhalten bei berechtigter Reklamation vom Hersteller Ersatz. Hier haben Sie die Option, Ihren Unmut auch direkt an den Hersteller weiter zu geben, Sie erhalten gerne eine Kontaktadresse. Zum besseren Verständnis zwei Beispiele: Eine Isolierglasscheibe wird während der Garantiezeit blind. Dies kommt so gut wie nie vor, aber hier erhalten Sie natürlich vom Hersteller eine neue Scheibe. Die Kosten für das Scheibenwechseln müssen Sie tragen. Oder ein Glastürschloss versagt seinen Dienst. Bringen Sie uns das Schloss, wir senden es an den Hersteller. Und gleich gibt es eine Situation, die wird Ihnen als Verbraucher nicht gefallen. Der Hersteller wird sich erst Gewissheit verschaffen, ob Ihre Reklamation berechtigt ist. Generöses, kundenfreundliches Verhalten erleben wir hier leider nicht. Deswegen führen wir Produkte bewährter Lieferanten, um schon durch gute Basisqualität keine Reklamationen zu haben. Diese gehobene Qualität hat aber von vorn herein ein entsprechendes Preisniveau, das es uns nicht möglich macht, große Preisaufschläge auf diese Ware zu setzen. Daher sind wir auch aus wirtschaftlicher Sicht darauf angewiesen, wie sich der Hersteller verhält.
Garantie auf bewegliche
Teile und größere Konstruktionen
Auf Fenster, Türen und alle beweglichen Konstruktionen, auf Glasdächer,
Wintergärten, Glasfassaden und Absturzsichernde Glaskonstruktionen erhalten
Sie nur Garantieleistungen, wenn Sie einen Wartungsvertrag mit uns abschließen.
Dann entstehen Ihnen (ausgenommen ist immer Glasbruch) im Garantiefall in
den ersten beiden Jahren keine Kosten und innerhalb der folgenden drei Jahre
nur reduzierte Kosten, die von der Nutzungsfrequenz abhängig sind. Bestes
Beispiel: Automatik-Schiebetür: im privaten Bereich mit durchschnittlich
10 Hüben pro Tag wird Ihr Anteil auch nach vier Jahren gering gehalten,
beim Warenhaus mit mehreren tausend Bewegungen am Tag wird bereits nach zwei
Jahren der volle Verschleiß berechnet.
Wohlgemerkt: hier muss ein Wartungsvertrag, der auch Kosten mit sich bringt, abgeschlossen werden.
Garantieausschluss
Bei Reparaturen an Fremdfabrikaten/Fremdkonstruktionen erstreckt sich die
Gewährleistung nur auf das gelieferte Bauteil. Bei Reparaturen an nicht
DIN entsprechenden Konstruktionen gehen eventuelle Nacharbeiten, die erforderlich
sind, den gewünschten Erfolg zu erlangen, Zu Lasten des Auftraggebers.
Bestellen und
bezahlen
Alles was wir speziell für Sie anfertigen oder bestellen müssen,
muss bei Bestellung bezahlt werden. Sie können mit EC-Karte oder bar
bezahlen. Bei Barzahlung erhalten Sie 2 % Skonto. Bei größeren
Aufträgen kann die Zahlung auch in Voraus-Raten erfolgen. Wir fordern
dann Zahlungen nach Arbeitsfortschritt an. Reparaturen zahlen Sie direkt vor
Ort an den Monteur, der Ihnen eine Rechnung ausfertigt. Tritt eine Versicherung
für Ihren Schaden ein, können wir direkt mit der Versicherung abrechnen,
wenn Sie unseren Rechnungsbetrag unwiderruflich an uns abtreten und die Versicherung
die Kostenübernahme zusagt. Zahlt die Versicherung – gleich aus
welchen Gründen – nicht, halten wir uns wieder an Sie.
Abbestellung
Wenn Sie etwas abbestellen wollen, dann berechnen wir Ihnen die bis dahin
entstandenen Kosten.
Lieferverzug
Wenn wir nicht im vertraglich vereinbarten Zeitraum liefern, müssen Sie
uns schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen, diese muss mindestens zwei
Wochen betragen. Sollten Sie eine zu kurze Nachfrist setzen, dann dürfen
wir Ihnen die angemessene Nachfrist angeben. Lieferverzug, der durch unsere
Vorlieferanten, Krankheit, Unfall, höhere Gewalt etc. entsteht, unterbricht
lediglich den Lauf der vereinbarten Lieferfrist und gibt kein Recht zur Stornierung
des Auftrages. Wir schließen die Übernahme von Folgekosten jeglicher
Art bei Lieferverzögerungen völlig aus.
Umtausch
Sonderanfertigungen können nicht umgetauscht werden. Bestellte Ware kann
umgetauscht werden, wenn der Hersteller die Ware zurück nimmt –
immer einwandfreier Zustand vorausgesetzt. Hier entstehen aber immer Kosten,
viele Hersteller verlangen 20 %, und Versandkosten entstehen auch.
Bitte Fristen
beachten
Wenn Sie Ware von uns erhalten, die trotz Aufmerksamkeit nicht Ihrer Bestellung
entspricht, z.B. falsches Material, falsche Farbe, falsches Maß, bitte
gleich die Ware zurück bringen. Manche Dinge fallen beim Abholen oder
bei der Lieferübergabe nicht auf. Fünf Werktage lang haben Sie Zeit
dazu. Später können wir im Hinblick auf unsere Vorlieferanten und
im Hinblick auf hausinterne Prüfung leider Ihre Reklamation nicht mehr
berücksichtigen, auch wenn Ihre Reklamation noch so berechtigt ist. Sie
bekommen eine Scheibe in falscher Farbe geliefert, am anderen Tag sehen Sie
noch einmal auf die Rechnung und merken, ich hatte ja ein gelbes Glas bestellt.
Bitte gleich die Scheibe zurück bringen und nicht erst drei Wochen in
Urlaub fahren und dann zurück geben.
Kunsthandwerkliche
und künstlerische Arbeiten
werden nach Kundengesprächen, Skizzen und Zeichnungen hergestellt. Der
Satz. „Das habe ich mir aber anders vorgestellt“ zieht hier nicht.
Sie können auf unserer Homepage, in unserer Dia-Schau und in unserer
Ausstellung ansehen, wie wir arbeiten. Wenn dies Ihrem Geschmack entspricht,
dann sind Sie richtig, wenn nicht, sind wir der falsche Partner.
Technische und
konstruktive Änderungen
behalten wir uns immer vor. Wir konstruieren immer nach optimaler Sicherheit
sowie Einhaltung der Bauvorschriften. Ergibt sich während der Arbeit
ein neuer oder besserer Aspekt, sprechen wir Sie an. Dies sehen wir als Service.
Müssen wir uns während der Ausführung von unserem Kunden wegen
nicht vereinbarter Standpunkte trennen, stellen wir die entstandenen Kosten
in Rechnung. Auch hier gilt: bitte vergewissern Sie sich vorher, ob wir der
richtige Partner für Sie sind.
Handwerklich hergestellte
Nachbauten/Nachbildungen
von industriell gefertigten Waren sind ungleich teurer, haben Maß-
und/oder Farbtoleranzen und weisen Spuren handwerklicher Bearbeitung auf.
Diese Kriterien gelten auch für Ergänzungen und Reparaturen oder
bei nicht mehr lieferbaren Ersatzteilen.
Sonstiges
Glasflächen unter 0,30 m² werden mit 0,30 m² abgerechnet .Eingelieferte
Werkstücke werden auf Kundenrisiko bearbeitet.
Maßtoleranzen +/- 2 mm sind möglich
Bei Montagen trifft der Kunde alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz von Anlagen, Gebäuden und Mobiliar. Bei Beschädigung keine Haftung. Angebote freibleibend. Es gelten unsere AGB
Eigentumsvorbehalt der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung
Bereits montiertes Material kann nicht mehr beanstandet werden. Bitte vorher prüfen!
Es gelten die Richtlinien zur visuellen Beurteilung von Flachglas.
Schlussbemerkung
Die Geschäftsbedingungen werden noch erweitert. Sind Sachen falsch oder
fehlen, gilt das jeweils geltende Recht.
Bei allen Verträgen
und Geschäften gilt die Schriftform. Mündlichen Nebenabreden gelten
nicht.
Gerichtsstand ist
Darmstadt.
Darmstadt, 01.04.2004