Firmengruppe Glasbau Schulz

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung und Garantie
Glas ist zerbrechlich, sogar leicht zerbrechlich in einigen Varianten. Bitte sehen Sie das bei uns gekaufte Glas bei Übernahme genau an. Wenn Sie später zu uns kommen und sagen, das Glas oder Glasprodukt war schon beschädigt oder zerbrochen, dann leisten wir keinen Ersatz. Also bitte bei Abholung oder Lieferung genau hinsehen. Glas geht auch nicht von allein zu Bruch. Es bedarf immer irgend einer Energieform, um Glas zu zerstören.

Der so genannte „verborgene Mangel“: „Ich habe den Spiegel an die Wand gelehnt und am nächsten Morgen hatte dieser einen Sprung“, zieht nicht. Derjenige, der aus Versehen gegen den Spiegel getreten ist, hat dies vielleicht nicht einmal bemerkt.

Sollten Sie bei uns Zubehör- oder Bauteile erworben haben, die innerhalb der gesetzlichen Garantiezeit ihre Funktion aufgeben, so geben wir die Herstellergarantie weiter, wir gehen nicht darüber hinaus, Wenn Sie das beanstandete Teil bringen, dann geben wir dieses Teil an den Hersteller weiter und erhalten bei berechtigter Reklamation vom Hersteller Ersatz. Hier haben Sie die Option, Ihren Unmut auch direkt an den Hersteller weiter zu geben, Sie erhalten gerne eine Kontaktadresse. Zum besseren Verständnis zwei Beispiele: Eine Isolierglasscheibe wird während der Garantiezeit blind. Dies kommt so gut wie nie vor, aber hier erhalten Sie natürlich vom Hersteller eine neue Scheibe. Die Kosten für das Scheibenwechseln müssen Sie tragen. Oder ein Glastürschloss versagt seinen Dienst. Bringen Sie uns das Schloss, wir senden es an den Hersteller. Und gleich gibt es eine Situation, die wird Ihnen als Verbraucher nicht gefallen. Der Hersteller wird sich erst Gewissheit verschaffen, ob Ihre Reklamation berechtigt ist. Generöses, kundenfreundliches Verhalten erleben wir hier leider nicht. Deswegen führen wir Produkte bewährter Lieferanten, um schon durch gute Basisqualität keine Reklamationen zu haben. Diese gehobene Qualität hat aber von vorn herein ein entsprechendes Preisniveau, das es uns nicht möglich macht, große Preisaufschläge auf diese Ware zu setzen. Daher sind wir auch aus wirtschaftlicher Sicht darauf angewiesen, wie sich der Hersteller verhält.

Garantie auf bewegliche Teile und größere Konstruktionen
Auf Fenster, Türen und alle beweglichen Konstruktionen, auf Glasdächer, Wintergärten, Glasfassaden und Absturzsichernde Glaskonstruktionen erhalten Sie nur Garantieleistungen, wenn Sie einen Wartungsvertrag mit uns abschließen. Dann entstehen Ihnen (ausgenommen ist immer Glasbruch) im Garantiefall in den ersten beiden Jahren keine Kosten und innerhalb der folgenden drei Jahre nur reduzierte Kosten, die von der Nutzungsfrequenz abhängig sind. Bestes Beispiel: Automatik-Schiebetür: im privaten Bereich mit durchschnittlich 10 Hüben pro Tag wird Ihr Anteil auch nach vier Jahren gering gehalten, beim Warenhaus mit mehreren tausend Bewegungen am Tag wird bereits nach zwei Jahren der volle Verschleiß berechnet.

Wohlgemerkt: hier muss ein Wartungsvertrag, der auch Kosten mit sich bringt, abgeschlossen werden.

Garantieausschluss
Bei Reparaturen an Fremdfabrikaten/Fremdkonstruktionen erstreckt sich die Gewährleistung nur auf das gelieferte Bauteil. Bei Reparaturen an nicht DIN entsprechenden Konstruktionen gehen eventuelle Nacharbeiten, die erforderlich sind, den gewünschten Erfolg zu erlangen, Zu Lasten des Auftraggebers.

Bestellen und bezahlen
Alles was wir speziell für Sie anfertigen oder bestellen müssen, muss bei Bestellung bezahlt werden. Sie können mit EC-Karte oder bar bezahlen. Bei Barzahlung erhalten Sie 2 % Skonto. Bei größeren Aufträgen kann die Zahlung auch in Voraus-Raten erfolgen. Wir fordern dann Zahlungen nach Arbeitsfortschritt an. Reparaturen zahlen Sie direkt vor Ort an den Monteur, der Ihnen eine Rechnung ausfertigt. Tritt eine Versicherung für Ihren Schaden ein, können wir direkt mit der Versicherung abrechnen, wenn Sie unseren Rechnungsbetrag unwiderruflich an uns abtreten und die Versicherung die Kostenübernahme zusagt. Zahlt die Versicherung – gleich aus welchen Gründen – nicht, halten wir uns wieder an Sie.

Abbestellung
Wenn Sie etwas abbestellen wollen, dann berechnen wir Ihnen die bis dahin entstandenen Kosten.

Lieferverzug
Wenn wir nicht im vertraglich vereinbarten Zeitraum liefern, müssen Sie uns schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen, diese muss mindestens zwei Wochen betragen. Sollten Sie eine zu kurze Nachfrist setzen, dann dürfen wir Ihnen die angemessene Nachfrist angeben. Lieferverzug, der durch unsere Vorlieferanten, Krankheit, Unfall, höhere Gewalt etc. entsteht, unterbricht lediglich den Lauf der vereinbarten Lieferfrist und gibt kein Recht zur Stornierung des Auftrages. Wir schließen die Übernahme von Folgekosten jeglicher Art bei Lieferverzögerungen völlig aus.

Umtausch
Sonderanfertigungen können nicht umgetauscht werden. Bestellte Ware kann umgetauscht werden, wenn der Hersteller die Ware zurück nimmt – immer einwandfreier Zustand vorausgesetzt. Hier entstehen aber immer Kosten, viele Hersteller verlangen 20 %, und Versandkosten entstehen auch.

Bitte Fristen beachten
Wenn Sie Ware von uns erhalten, die trotz Aufmerksamkeit nicht Ihrer Bestellung entspricht, z.B. falsches Material, falsche Farbe, falsches Maß, bitte gleich die Ware zurück bringen. Manche Dinge fallen beim Abholen oder bei der Lieferübergabe nicht auf. Fünf Werktage lang haben Sie Zeit dazu. Später können wir im Hinblick auf unsere Vorlieferanten und im Hinblick auf hausinterne Prüfung leider Ihre Reklamation nicht mehr berücksichtigen, auch wenn Ihre Reklamation noch so berechtigt ist. Sie bekommen eine Scheibe in falscher Farbe geliefert, am anderen Tag sehen Sie noch einmal auf die Rechnung und merken, ich hatte ja ein gelbes Glas bestellt. Bitte gleich die Scheibe zurück bringen und nicht erst drei Wochen in Urlaub fahren und dann zurück geben.

Kunsthandwerkliche und künstlerische Arbeiten
werden nach Kundengesprächen, Skizzen und Zeichnungen hergestellt. Der Satz. „Das habe ich mir aber anders vorgestellt“ zieht hier nicht. Sie können auf unserer Homepage, in unserer Dia-Schau und in unserer Ausstellung ansehen, wie wir arbeiten. Wenn dies Ihrem Geschmack entspricht, dann sind Sie richtig, wenn nicht, sind wir der falsche Partner.

Technische und konstruktive Änderungen
behalten wir uns immer vor. Wir konstruieren immer nach optimaler Sicherheit sowie Einhaltung der Bauvorschriften. Ergibt sich während der Arbeit ein neuer oder besserer Aspekt, sprechen wir Sie an. Dies sehen wir als Service. Müssen wir uns während der Ausführung von unserem Kunden wegen nicht vereinbarter Standpunkte trennen, stellen wir die entstandenen Kosten in Rechnung. Auch hier gilt: bitte vergewissern Sie sich vorher, ob wir der richtige Partner für Sie sind.

Handwerklich hergestellte Nachbauten/Nachbildungen
von industriell gefertigten Waren sind ungleich teurer, haben Maß- und/oder Farbtoleranzen und weisen Spuren handwerklicher Bearbeitung auf.

Diese Kriterien gelten auch für Ergänzungen und Reparaturen oder bei nicht mehr lieferbaren Ersatzteilen.

Sonstiges
Glasflächen unter 0,30 m² werden mit 0,30 m² abgerechnet .Eingelieferte Werkstücke werden auf Kundenrisiko bearbeitet.
Maßtoleranzen +/- 2 mm sind möglich

Bei Montagen trifft der Kunde alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz von Anlagen, Gebäuden und Mobiliar. Bei Beschädigung keine Haftung. Angebote freibleibend. Es gelten unsere AGB

Eigentumsvorbehalt der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung

Bereits montiertes Material kann nicht mehr beanstandet werden. Bitte vorher prüfen!

Es gelten die Richtlinien zur visuellen Beurteilung von Flachglas.

Schlussbemerkung
Die Geschäftsbedingungen werden noch erweitert. Sind Sachen falsch oder fehlen, gilt das jeweils geltende Recht.

Bei allen Verträgen und Geschäften gilt die Schriftform. Mündlichen Nebenabreden gelten nicht.
Gerichtsstand ist Darmstadt.

Darmstadt, 01.04.2004